Realschule Hittfeld Schulvorstand 2011-2012
Leitfaden zum Schulvorstand d. Realschule Hittfeld
- Die Zusammensetzung des Schulvorstandes, seine Zuständigkeiten und Aufgaben und die Beteiligung des Schulträgers sind in § 38 a,b,c des NSchG eindeutig festgelegt.
- Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich, er kann die Schulöffentlichkeit zu einzelnen Tagesordnungspunkten zulassen.
- Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen.
- Die Stellvertreter können ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen.
- Die Schulleitung kann (außerschulischen Gästen) die Anwesenheit zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestatten. Die Anwesenheit ist auch zu gestatten, wenn der Schulvorstand dies beschließt.
- Der Schulvorstand tagt in der Regel 4-6 Mal im Schuljahr. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt wird.
- Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
- Zur Abfassung der Niederschrift sind die Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten verpflichtet.
- Grundsätzlich finden die für die Gesamtkonferenz geltenden Teile 4 bis 6 des RdErl. D. MK vom 10.01.2005 „Konferenzen und Ausschlüsse der öffentlichen Schulen“ für die Arbeit des Schulvorstands entsprechend Anwendung.
Vertreter des Schulvorstandes
| Eltern | Frau Plücker - 9a |
| Frau Westerfeld - 5a | |
| Frau Becker - 9a |
| Vertreter | Herr Plücker - 8a |
| Frau Hoeft - 9a | |
| Frau Kostro - 5a/8a |
| Lehrer | Herr Gerkensmeyer |
| Herr Rademacher | |
| Herr Unger | |
| Frau Schult | |
| Herr Bister | |
| Frau Schmidt |
| Vertreter | Frau Oldsen |
| Herr Zorn |
| Schüler | Melanie Salzberger 10d |
| Florian Renk 10a | |
| Corinna Kummerfeld 10a |
Ereichbarkeiten sind über das Schulsekretariat ermöglicht.

